Dichtheitsprüfungen

Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems.

Grundstückseigentümer/-innen sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Abwasserleitungen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) konkretisiert.

WAS IST ZU PRÜFEN?


Bei der Zustands- und Funktionsprüfung, sind die gesamten im Erdreich oder unzugänglich verlegten privaten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser zu prüfen.

Hierzu gehören auch Grundleitungen unter der Bodenplatte  bei Häusern mit oder ohne Keller sowie die Zu- und Ablaufleitung von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben.

Ebenso zu prüfen sind die entsprechenden Einstiegsschächte und Inspektionsöffnungen.

Reine Regenwasserleitungen unterliegen nicht der Prüfungspflicht.

BESTIMMEN SIE IHR HAUSANSCHLUSS-ENTWÄSSERUNGSSYSTEM


MischsystemMischsystem

Bei der Mischkanalisation werden Schmutz- und Niederschlagswasser von Dachflächen und befestigten Flächen in einem Kanal gesammelt und über einen Revisionsschacht in den öffentlichen Hauptsammler abgeleitet. In diesem System sind auch die Regenfallleitungen Bestandteil der Überprüfung. Bei Verstopfungen kann es zum Rückstau vom verschmutzten Wasser in das RW-System kommen.

 

 

 

TrennsystemTrennsystem

Im Trennsystem werden Schmutz- und Regenwasser getrennt in dem dafür vorgesehenen Leitungen gesammelt und über einen Revisionsschacht der öffentlichen Kanalisation zugeführt. In diesem System sind die Regenwasserleitungen nicht Bestandteil der Prüfung, sofern sie nicht mit der Schmutzwasserleitung verbunden sind (dann wird es zum Mischwassersystem).

WAS UND WIE MUSS GEPRÜFT WERDEN?


Neu- und Umbauten so wie bei Änderungen am Entwässerungssystem
Dichtheitsprüfung nach DIN 1610 W oder L
Physikalische Prüfung mit Luft oder Wasser

PrüfungHierzu werden die Rohrlängen- und Durchmesser der privaten erdverlegten Leitungen benötigt. Diese Daten werden aus bereits vorhandenen Entwässerungsplänen entnommen oder mittels einer Kamerauntersuchung ermittelt. Aus diesen Werten werden die Prüfwerte errechnet. Das heißt wie viel Wasser oder Luft der Kanal in der vorgegebenen Zeit verlieren darf.

 

ALTBAUTEN IN WASSERSCHUTZGEBIETEN


Optische Überprüfung nach DIN 1986-30

Um einen Überblick über den Zustand der betreffenden Leitungen zu bekommen wird im optimalen Fall über eine Inspektionsöffnung oder einen Revisionsschacht ein lenkbares Kamerasystem eingeführt.

Aus den ermittelten Daten wird eine Zustandsbericht und ein Bestandskizze angefertigt. Im Anschluss wird jeder vorgefundener Schaden auf Basis des Bildreferenzkatalogs NRW bewertet und in Klassen eingeteilt.

 

DOKUMENTATION DER ERGEBNISSE


Alle ermittelten Daten werden zu einem übersichtigen Bericht nach Vorgaben Ihrer Heimatkommune und der jeweiligen Prüfnorm zusammengefast und Ihnen in schriftlicher und digitaler Form zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Unterlagen können Sie falls nötig alle weiteren Schritte ableiten.

VERGLEICH DER PRÜFVERFAHREN


Vergleich der Prüfverfahren

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